Radio Okerwelle
Markus Hiereth Radio Okerwelle, Braunschweig
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09.2008

MUSIK AUS DEM INTERNET

Anmoderation

Für nur 24,95 Euro im Monat bahnen uns die Anbieter aktuell den Weg ins Internet. E-Mule, nach eigener Auskunft die "führende Downloadsoftware" ist gratis und lädt Audio-, Video- und Bilddateien kostenlos auf den eigenen Computer. Ein unbestimmtes Gefühl sagt, dass Mitnehmtouren im Netz rechtlich nicht ganz sauber sein könnten, doch wer befasste sich gern mit dem Paragrafendschungel, mit dem der Gesetzgeber das Urheberrecht fasst und ständig novelliert? Ein wichtiges Angebot machte da der "Förderkreis der Musikbibliothek" am Dienstagabend. Er lud den Rechtsanwalt Matthias Menzler ein, in der Braunschweiger Stadtbibliothek die Grenzen des Legalen, die Vorgehensweise der Musikindustrie und die aktuelle Gerichtsentscheidungen darzulegen.

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Beitrag

Der Ankündigung, Matthias Menzler werde die Probleme so darstellen, wie sie aktuell in seiner Berufspraxis anfallen, löste der Anwalt ohne Abstriche und in verständlicher Sprache ein. Die Post dagegen, mit welcher Inhaber eines Internetanschlusses mit dem Vorwurf konfrontierten werden, sie hätten gegen die Bestimmungen des Urheberrechtes verstoßen, hat es zumindest sprachlich immer in sich.

Das sind für die Mandanten oft schwer oder gar nicht zu verstehende Schreiben, die über mehrere Seiten eng bedruckt eine Vielzahl von Rechtsprechungen zitieren, und zum Inhalt haben, dass hier ein Urheberrechtsverstoß behauptet wird, also ein dem Urheberrecht widersprechenden Verbreiten von Musikstücken.

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In der Kanzlei Schlüter Meyer-Degering und Partner, in der Matthias Menzler tätig ist, sind unter den vier, fünf, sechs Anrufern pro Woche, welche sich über das Internet Rechtsprobleme eingefangen haben, drei, bei welchen als Vorwurf ein Verstoß gegen das Urheberrecht im Raum steht; Tendenz steigend. Die Materie ist schwierig, denn dieses Recht muss alle möglichen Verflechtungen abbilden: Da verteilen sich Rechte auf Komponisten, Textautoren und Musiker, sie werden gegen Geld auf Zeit an eine international tätige Musikindustrie abgetreten.

Und aufgrund der technischen Entwicklung ist das geschützte Gut gar nicht mehr greifbar, sondern wird als Strom von Bytes drahtlos von einem Chip auf einen anderen transferiert. Häufig ist der Empfänger ein solchen anwaltlichen Briefes perplex, da ihm selbst der Computer nur als komfortable Schreibmaschine dient.

Zu uns kommen dann oft Anschlussinhaber, also Eltern, meistens mit ihren Kindern, weil der Regelfall der ist, dass nicht die Eltern diese Urheberrechtsvergehen begangen haben sollen, sondern in Wahrheit sind es die Kinder, die sich auf diesen Tauschbörsen tummeln und dort ihre Musik tauschen und auf diese Weise ihre Sammlung exorbitant vergrößern.

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Auf einmal zeigt sich die Kehrseite einer Technik, mit der Musik, Spiele und Videos explosionsartig vervielfältigt werden. Die über Nicknamen in Tauschbörsen kommunizierende Gemeinschaft meint irrigerweise, sie sei unter dem Nickname nicht zu belangen, agiere quasi-anonym. Internetprovider wie Telekom oder arcor und der Staat müssen, da Straftaten im Raume stehen, den Rechteinhabern, also der Industrie assistieren.

Deswegen haben die Staatsanwaltschaften Ermittlungen aufgenommen, dazu gehörte, dass sie die Provider angeschrieben haben und gefragt haben, wer sich hinter IP Adresse zu dem fraglichen Zeitpunkt verbirgt.

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Anhand dieser Daten verschickte etwa die auf Abmahnungen spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei von Clemens Rasch Briefe wie vom Fließband. Die Empfänger werden aufgefordert, die "Verbreitung" von Musiktiteln zu unterlassen und bei einer Zuwiderhandlung innerhalb der nächsten dreißig Jahre mit über 5000 Euro Strafe geradezustehen. Und ohne Eventualitäten legen die Abmahner eine Rechnung in eigener Sache bei, was ihr Engagement äußerst lukrativ macht.

... diese sind im Grunde wirtschaftlich das Hauptproblem an diesen Schreiben. Diese Kosten sind nach dem Urheberrecht gemessen nach dem Streitwert. In der Regel 10000 Euro pro Musiktitel. Da kommen schnell 100000 Euro zusammen, die dienen dem Anwalt als Bemessungsgrundlage für seine Gebühren. Anwaltsgebühren können in die Tausende von Euro gehen.

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Einen Rat, wie mit einer solchen Situation zu umzugehen ist, erwarten sich die Beschuldigten bei Matthias Menzler. Ein erster Gegenstand seiner Gespräche mit ihnen ist ...

... Wir müssen aber hier auch anschauen, ist überhaupt etwas dran an dem Tatvorwurf und berechtigt das Verhalten, das vorgeworfen wird, zu dem Fordern einer Unterlassungserklärung. Wenn die Abmahnung unberechtigt wäre, muss der Abgemahnte garnichts zahlen.

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Im allgemeinen jedoch haben die Nutzer von Tauschbörsen einen schwierigen Stand. Aus Sicht des aktuellen Urheberrechts ist nämlich ein Tauschbörsen-Teilnehmer immer ein illegaler Anbieter urheberrechtlich geschützten Materials, den Nachweis erbringen die Abmahnkanzleien dank Rastermethodik massenhaft mit Leichtigkeit. Wer sich generell fragt, welches Risiko er beim Herunterladen von Musik, Videos oder Spielen eingeht, dem rät Matthias Menzler zu überlegen, welche Quelle den Download anbietet.

Da sagt der neugefasste Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist, also für jedermann erkennbar ist, dass der Anbieter nicht der Rechteinhaber sein kann - zum Beispiel bei den Top 10 Hits der Fall. Sowas kann kein Privater legal anbieten. Wenn ich mir diese Quellen herunterlade, anhöre, speichere und noch Vervielfältigungen herstelle, ist das urheberrechtlich unzulässig.

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Das Urteilsvermögen eines Erwachsenen müsste damit nicht überfordert sein. Bleibt das Problem, dass es der Nachwuchs ist, den nach neuer Musik, Filmen und Spielen dürstet. Und inwieweit Eltern für Rechtsverstöße ihrer Kinder haften müssen, darüber gehen die Ansichten der Richter auseinander.

Wenn ich meinen Kindern das Internet zu Verfügung stelle, dann muss ich - sagen einige Gerichte - die Kinder darüber belehren, dass es zu Urheberrechtsverletzungen kommen kann. Man muss, sagen einige Gerichte, sogar stichprobenartig kontrollieren.

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Abmoderation

Den Vortrag "Musik im Internet" des Rechtsanwaltes Matthias Menzler besuchte Markus Hiereth für Okerwelle 104,6. Veranstalter des Abends war der Freundeskreis der Musikbibliothek Braunschweig.